Auszeichnungen & Ehrungen
Die Auszeichnungen und Ehrungen ehrenamtlicher Arbeit im LSV genießen eine sehr große Bedeutung für Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte. Auszeichnungen wirken oftmals als Motivation für die zukünftige Arbeit im Verein oder Verband und sind damit ein wichtiger Anreiz, um Engagierte wertzuschätzen, langfristig zu binden oder auch zu gewinnen. Der organisierte Sport hat auf verschiedenen Ebenen Möglichkeiten geschaffen, Engagierte zu würdigen. Daher ehrt der LSV Angehörige seiner ihm angeschlossenen Mitgliedsvereine und -verbände, die sich um die Förderung des Sports und die Entwicklung seiner Mitgliedsorganisationen verdient gemacht haben. Alle Ehrungen werden auf Antrag vergeben.
Diana Meyer
Fon: 0431 / 64 86 - 133
Mail: diana.meyer[at]lsv-sh.de
Nachfolgende Auszeichnungen können vom Landessportverband (LSV) an Personen verliehen werden, die sich Verdienste um den Sport in Schleswig-Holstein erworben haben.
a) LSV-Verdienstnadel
b) Ehrenplakette
c) silberne Ehrennadel
d) goldene Ehrennadel
Zum Ehrenmitglied des LSV können nur diejenigen ernannt werden, die im Besitz der goldenen Ehrennadel des LSV sind und sich für den Sport in Schleswig-Holstein und den LSV in besonders hohem Maß verdient gemacht haben.
Die Voraussetzungen, die für eine Auszeichnung des LSV erfüllt werden müssen, sind der Ehrenordnung zu entnehmen. Das entsprechende Formular für einen Antrag auf Ehrung finden Sie unten im Download-Bereich.
Die Ehrenordnung des Landessportverbandes sieht vor, dass der Ehrenschild des LSV einmalig verliehen wird anlässlich
a) eines 50-jährigen Vereinsjubiläums
b) eines 25-jährigen Jubiläums der Kreissportverbände oder Landesfachverbände.
Vereine, die 75 Jahre bestehen und den Ehrenschild bereits erhalten haben, werden mit einer Ehrenurkunde geehrt. Zum 100-jährigen Vereinsbestehen (sowie alle weiteren 25 Jahre) erhalten Vereine die Ehrenurkunde sowie 300 Euro als Beitrag zur Förderung des Jugendsports. Die Verleihung erfolgt ohne Antrag der zu ehrenden Vereine oder Verbände. Der Termin des Jubiläums muss dem Vorstand des LSV jedoch mind. 8 Wochen vorher mitgeteilt werden.
Für die Rückmeldung mit den erforderlichen Angaben verwenden Sie bitte das Formular Vereinsjubiläum.
Für Vereine, die mindestens 100 Jahre und länger bestehen, sind seitens des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes besondere Ehrungen vorgesehen:
a) Ehrenurkunde der Landesregierung
Vereine und Verbände, die mindestens 100 Jahre bestehen und sich Verdienste um das Allgemeinwohl in Schleswig-Holstein erworben haben, können einmalig eine Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten erhalten. Der Ehrungsantrag ist dem Innenminister spätestens sechs Monate vor der beabsichtigten Auszeichnung schriftlich durch den LSV vorzulegen.
b) Sportplakette des Bundespräsidenten
Die Sportplakette des Bundespräsidenten wird aus Anlass des 100-jährigen Bestehens eines Sportvereins bzw. Verbandes einmalig auf dessen Antrag verliehen. Voraussetzung ist der Nachweis über den Gründungszeitpunkt. Der Antrag ist schriftlich mindestens sechs Monate vor dem Verleihungstermin durch den Verein/Verband über den LSV an den Empfehlungsausschuss des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu richten. Nähere Informationen und welche Unterlagen einem Antrag beigefügt werden müssen, entnehmen Sie dem Antragformular selbst.













