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Eine Spende ist eine freiwillig geleistete Zuwendung - ohne eine Gegenleistung - an eine gemeinnützige Organisation, die diese für steuerbegünstigte Zwecke verwendet. Die Spende kann im Rahmen bestimmter Höchstbeträge bei der Einkommensbesteuerung Berücksichtigung finden, wenn vom Zuwendungsempfänger eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgegebenem Muster erteilt wurde.

Wichtige Informationen zum Themenkomplex "Zuwendungen" entnehmen Sie bitte unserer Wissensdatenbank - powerd by VIBSS hier und den rechts genannten BMF-Schreiben. Hier können Sie auch Informationen erhalten, in welchen Ausnahmefällen eine Spende vereinfacht nachgewiesen werden kann.

Die amtlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen finden Sie rechts in der Download-Box.
Beschreibbare PDF-Dokumente stellt das Bundesministerium der Finanzen zeitlich begrenzt über deren Formular-Management-System zur Verfügung. Wählen Sie auf der linken Seite "Formularcenter" aus, akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen und geben danach in der Suchmaske den Begriff "Zuwendung" ein. So gelangen Sie zu den online-ausfüllbaren Formularen des Bundesministeriums der Finanzen. 

Geschäftsführerin Recht/Personal/Umwelt
Maren Koch
Fon: 0431 / 64 86 - 101
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Tel. 0431/9908 1200

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