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Die steuerfreie Einnahme aus ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 3 Nr. 26a EStG (sog. Ehrenamtspauschale) wurde zum 01.01.2021 erhöht und beträgt seit dem 840,00 Euro im Jahr.

Zur Umsetzung der Ehrenamtspauschale bieten sowohl dieser Link als auch die rechts aufgelisteten Dateien unterstützende Hinweise.
[Das BMF-Schreiben aus 2014 enthält zwar nicht die aktuellen Grenzen der Ehrenamtspauschale, es enthält aber alle relevanten Erläuterungen zur entsprechenden Anwendung. Schauen Sie sich diese gerne an.]

Weitere Informationen erhalten Sie auch durch die ARAG in folgendem Artikel:

"Aufwandsentschädigungen für Vereinsmitglieder und Vorstand"

Geschäftsführerin Recht/Personal/Umwelt
Maren Koch
Fon: 0431 / 64 86 - 101
Mail: maren.koch[at]lsv-sh.de

 

an jedem ersten Dienstag eines Monats
von 16.00 bis 18.00 Uhr
Steuerberater Ulrich Boock (Sozietät Take Maracke & Partner)
Tel. 0431/9908 1200

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