Förderbedingungen
Sport im Park
Förderkriterien
I. Formale Voraussetzungen
1) Antragsberechtigt zur Förderung von “Sport im Park“ sind alle Mitgliedsvereine des
Landessportverbandes Schleswig-Holstein. Die Förderung wird als
Anschubfinanzierung in Höhe 500 € aus Projektmitteln des Landesportverbandes
Schleswig-Holstein gewährt.
2) Die Projektpartner erklären mit dem Förderantrag ihre Bereitschaft sich aktiv an der
U m s e t z u n g , Weiterentwicklung und Auswertung des Projekts “Sport im Park” zu
beteiligen und mindestens 12 Trainingseinheiten á 60 Minuten pro Jahr vor Ort
im öffentlichen Raum anzubieten.
3) Über die Verwendung der Mittel ist ein zahlenmäßiger Nachweis innerhalb von drei
Monaten nach Ablauf des Projekts vorzulegen.
4) Die Ausgaben müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es können nur
Ausgaben anerkannt werden, die im Durchführungszeitraum angefallen sind bzw.
anfallen oder beauftragt werden und die für die Umsetzung von „Sport im Park“
notwendig sind.
5) Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Projektumsetzung ist immer auf die Förderung
durch den Landessportverband Schleswig-Holstein und dessen Präventionspartner, die
AOK NordWest, hinzuweisen. Zudem sind die individualisierbaren Druckvorlagen im
Downloadbereich unter www.lsv-sh.de/sportimpark für die Bewerbung der
Vereinsangebote mittels Flyern, Plakaten, Bannern, Beachflags und Social Media Posts
zu verwenden.
6) Die Leitung des Bewegungsangebotes muss über eine qualifizierte Ausbildung
verfügen. Dies sollte mindestens eine ÜL-C-Lizenz oder eine
vergleichbare/höherwertige Qualifikation sein.
II. Inhaltliche Ausrichtung des Projekts
Die Sportangebote im Rahmen des Projekts “Sport im Park“ sind:
1. unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, körperlichen und geistigen
Voraussetzungen der Teilnehmenden zu planen und durchzuführen,
2. der Gesundheitsförderung und Prävention dienlich,
3. der ganzheitlichen, bewegungsorientierten Aktivierung der Teilnehmenden in Form
von Gruppenangeboten dienlich,
4. neu geschaffene Angebote mit innovativen Inhalten, die eine Ergänzung zum
bestehenden Vereinsangebot darstellen,
5. sowohl für Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei im öffentlichen Raum
zugänglich.
III. Nachhaltigkeit
1) Angeschaffte Geräte und Materialien verbleiben nach Abschluss des Projekts im Besitz
des Vereins und sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Wertgrenzen zu
inventarisieren.
2) Bei der Umsetzung und Durchführung der Trainingseinheiten sind die gesetzlichen
Vorgaben zur Nutzung von Flächen im öffentlichen Raum zu befolgen und
Schutzgebiete zu berücksichtigen (siehe Merkblatt des LSV zur Flächennutzung im
öffentlichen Raum).













