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Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV). Als Dachorganisation des organisierten Sports in Schleswig-Holstein vertreten wir die Interessen von Sportvereinen und -verbänden im Land und unterstützen sie in ihrer täglichen Arbeit.

Egal, ob Sie einen neuen Sportverein gründen möchten, Fragen zur Aufnahme in den LSV haben oder Informationen zu Mitgliedsbeiträgen benötigen – wir stehen Ihnen beratend zur Seite. In unserem Servicebereich finden Sie außerdem hilfreiche Downloads und weiterführende Informationen rund um die Mitgliedschaft.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedsorganisationen setzen wir uns für einen starken, vielfältigen und lebendigen Sport in Schleswig-Holstein ein. Werden auch Sie Teil dieser Gemeinschaft!

Der eingetragene Verein (e.V.) zählt in Deutschland zu den häufigsten Gesellschaftsformen. Es gibt rund 600.000 eingetragene Vereine. Die Rechtsform des Vereins wird gewählt, wenn sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen (ideellen) Zweck zusammenschließt.

Um einen Verein zu gründen ist als erstes eine Gründungsversammlung erforderlich. Die Gründungsversammlung ist die Einigung (Vertrag) darüber, dass ein Verein gegründet werden soll. In der Gründungsversammlung muss zwingend die Vereinssatzung beschlossen und als verbindlich anerkannt werden, d.h. die Satzung muss schriftlich fixiert und durch die Gründenden unterzeichnet werden. In einer Niederschrift ist der Gründungsverlauf festzuhalten. Außerdem ist ein erster Vorstand zu bestellen, damit der Verein handlungsfähig ist. 

Für jedes Vereinsmitglied erhebt der LSV Mitgliedsbeiträge. Seit 1. Januar 2005 gelten diese Jahresmitgliedsbeiträge:

   € 2,35 für Jugendliche (bis 17 Jahre)
   € 4,20 für Erwachsene (ab 18 Jahre)

Die Beiträge werden aufgrund der Bestandsmeldung berechnet und sind durch das SEPA-Lastschriftverfahren jeweils am ersten Geschäftstag im Mai, August und November zu entrichten. Mit dem Mitgliedsbeitrag ist die Prämie zur ARAG-Sportversicherung abgegolten.

Vielleicht haben Sie schon gelesen, dass dem LSV ca. 2.600 Sportvereine mit über 780.000 Vereinsmitgliedschaften angehören. Gerne beraten wir Sie, wie Ihr Verein/Verband Mitglied im LSV werden kann.

Voraussetzungen für eine Aufnahme als Sportverein:

- Vereinssitz muss in Schleswig-Holstein sein
- Ihr Sportverein hat mind. 15 erwachsene Mitglieder
- Außer Mitglied im LSV muss Ihr Verein ebenfalls Mitglied in dem zuständigen Kreissportverband und grundsätzlich in dem zuständigen Landesfachverband sein bzw. werden.

Die Zuständigkeit des Kreissportverbandes richtet sich analog zu den politischen Kreisen und kreisfreien Städten. Alle notwendigen Kontaktadressen der Kreissportverbände und Landesfachverbände finden Sie hier.

Wichtiger Hinweis zum Antragsverfahren:

Bitte reichen Sie zur Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen (siehe Antragformular 1. Seite) bei dem zuständigen Kreissportverband ein.

Für Informationen zur Aufnahme von Landesfachverbänden und Sportfachverbänden nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Vereinsaufnahmen
Diana Meyer
Fon: 0431 / 64 86 - 133
Mail: diana.meyer[at]lsv-sh.de

LSV-Partner

Haus des Sports

Kontakt

Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Mail: info[at]lsv-sh.de

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Freitag:  09:00 - 12:00 Uhr

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Fax: 04 31 / 64 86 - 1 90
Mail: dorit.beissel-guenther[at]lsv-sh.de

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